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Fragen zum Eintritt
Wir geben Antwort
Es ist offensichtlich, dass vor dem Eintritt ins Kirchfeld Fragen auftauchen. Genau darum finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sie finden nicht das, was Sie suchen? Dann beraten wir Sie gerne persönlich.
Ihre Ansprechperson
Silvia Steiger
Verantwortliche Eintritte & Hygiene
041 349 41 41
Häufig gestellte Fragen
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Haben Sie eine Warteliste? Muss ich mich im Vorfeld anmelden?Es gibt keine Warteliste, es braucht jedoch mind. 24 bis 48 Stunden Vorlaufzeit für einen Eintritt. Dies hängt von freien Kapazitäten ab. Eine Reservation für weit im Voraus geplante Eintritte wie beispielsweise bei einer Wohnungskündigung ist möglich.
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Wann ist ein Eintritt möglich?Eintritte sind Montag bis Freitag möglich. Die Eintrittszeit im Kirchfeld 1 und Kirchfeld 2 ist 10:00 Uhr, im Lindengarten 14:00 Uhr.
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Gibt es Einbettzimmer?Ja, im Kirchfeld gibt es Ein- und Zweibettzimmer. Beim betreuten Wohnen und im Lindengarten (beides Kirchfeld 2) ist der Eintritt direkt in ein Einbettzimmer möglich, je nach Verfügbarkeit. Aktuell ist ein Eintritt im Kirchfeld 1 nur im Zweibettzimmer möglich. Auf Wunsch setzen wir Bewohnende nach dem Eintritt gerne auf die Warteliste für ein Einbettzimmer. So ist zu einem späteren Zeitpunkt der Wechsel in ein Einbettzimmer möglich. Mit dem geplanten Ersatzneubau sind ab 2025 zusätzliche Einbettzimmer geplant.
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Was kostet der Aufenthalt im Kirchfeld?Die detaillierten Kosten sind in der Taxordnung aufgeführt. Der Tarif für den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution setzt sich zusammen aus der Pflege- und Pensionstaxe. Bei der Pflegetaxe ist ein grosser Teil der Kosten von den Krankenkassen und der öffentlichen Hand (Restfinanzierung Gemeinde) finanziert. Die Bewohnerin oder der Bewohner muss nur einen kleinen Teil übernehmen. Die Pensionstaxe wird vollumfänglich von den Bewohnenden finanziert. Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie im Bereich Kosten & Finanzierung.
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Was ist, wenn ich den Aufenthalt nicht bezahlen kann?"Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde hilft Ihnen hier gerne weiter. Sie sind Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Ergänzungsleistungen und Hilfslosenentschädigung. Horw: Website | Telefon 041 349 12 43 | Mail einwohnerdienste@horw.ch Kriens: Website | Telefon 041 41 329 62 02 | Mail info@kriens.ch Luzern: Website | Telefon 041 208 83 33 | Mail unter ahv@stadtluzern.ch Auch die Pro Senectute Luzern bietet kostenlose Beratung rund um die Finanzen und Sozialversicherungen bei einem Eintritt in eine Institution der Langzeitpflege an. Website | Telefon 041 226 11 88 | info@lu.prosenectute.ch
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Welche Kleider soll ich mitbringen beim Eintritt?Bringen Sie bitte normale Kleider für den Alltag mit. Diese müssen gut waschbar (40°C) sein. Gutes Schuhwerk und eine Jacke etc. für nach draussen ist ebenfalls sinnvoll. Bringen Sie bitte Kleider für ca. zwei Wochen mit. Wenn Sie neue Kleidung kaufen, bitte diese beim Pflegepersonal abgeben. Die Namensetiketten sowie das Waschen werden vom Kirchfeld übernommen.
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Wie sind die Besuchszeiten?Im Kirchfeld herrschen keine fixen Besuchszeiten. Wir empfehlen Ihren Besuch aber nicht am Morgen vor 10:00 Uhr oder abends nach 20:00 Uhr. Dies hängt ganz von der Zimmersituation ab (Zweierzimmer – Ruhestörung).
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Kann ich einen Fernseher mitbringen? Muss ich das Fernsehabo kündigen?Ja, gerne können Sie ihren Fernseher mitbringen. Im Zweibettzimmer sind Kopfhörer Pflicht, aus Rücksicht für den Zimmernachbarn. Das Kirchfeld stellt keine Fernseher bei Langzeitaufenthalten zur Verfügung. Ihr Fernseh-Abo bei Serafe können Sie kündigen – dies läuft über das Kirchfeld und die Kosten sind in den Pensions-Taxen inbegriffen.
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Kann ich meine Telefonnummer von Zuhause behalten?Nein, leider ist dies nicht möglich. Gerne installieren wir Ihnen jedoch auf dem Zimmer im Kirchfeld einen Festnetz-Anschluss mit eigener Nummer. So sind Sie telefonisch nach wie vor bestens erreichbar.
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Welche administrativen Dinge muss ich vor dem Eintritt erledigen?Füllen Sie das Anmeldeformular aus. Aufgrund dessen findet ein Aufnahmegespräch statt. Bitte bringen Sie zu diesem Termin die Krankenkassenkarte sowie die Identitätskarte mit. Bei definitivem Eintritt empfehlen wir Ihnen folgende Schritte: Haushaltsversicherung kündigen Privathaftpflichtversicherung und Krankenkasse belassen Post umleiten Adressänderung kommunizieren
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